Dienstag, 27. Oktober 2009

Neid in der Gesellschaft, Parteienzulassung



FAZ, Treskow

- " Neid in der Gesellschaft.
Der Neid ist eine starke, wenn auch tabuisierte Emotion, die unsere Gesellschaft tief prägt. Er kann die Wirtschaft lähmen. Was die Soziologie des Neides den Ökonomen sagen kann.
Von Franz Kromka, FAZ 26.10.09
Polemisch könnte man die deutsche Gesellschaft als ein "großes Neidkraftwerk" (Peter Sloterdijk) bezeichnen. Der Neid ist indessen ein ubiquitäres Phänomen. Er ist Teil jener kulturell unterschiedlich geformten Strategie, die Charles Darwin "struggle for existence" nannte. Damit ist er eine wichtige Triebfeder des wirtschaftlichen und politischen Lebens. Man will besser sein als diejenigen, denen man gleicht, und das heißt, mit denen man sich vergleicht. Der Neider nimmt schmerzend die materiellen Güter wie immateriellen Vorteile anderer wahr, und er ist dabei oft stärker daran interessiert, diese zu vernichten, als sie selbst zu erwerben.
Anders als früher wird heute der Neid verdrängt und tabuisiert. Vor nicht allzu langer Zeit hat das Christentum den Neid als ein Werk des Teufels verurteilt und damit eine Kultur der einander Ungleichen ermöglicht. Heute dagegen wird das Gebot der Nächstenliebe als Aufruf zur scheinbar Neid eindämmenden Expansion des Umverteilungsstaates verstanden. Aber der Neid lässt sich so nicht zähmen. In den am weitesten ausgebauten Wohlfahrtsstaaten sind die Menschen nicht solidarischer, sondern im Gegenteil missgünstiger und weniger hilfsbereit. ..." FAZ 26.10.09

- Microsoft: Will in 09 4000 neue Stellen besetzen. Raytheon krisenfest.

- Parteienzulassung: " Fehlerbehebung ausgeschlossen?
Im Bundeswahlausschuss entscheiden die Bundestagsparteien darüber, wer ihnen Konkurrenz machen darf. Das ist problematisch genug. Unerträglich ist, dass es keinen Rechtsschutz gibt. Von Martin Morlok, Uni Düsseldorf
Heute tritt der 17. Deutsche Bundestag in Berlin zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Vertreter der Partei "Die Partei" um Martin Sonneborn, den früheren Chefredakteur der "Titanic", und der "Freien Union" Gabriele Paulis sind nicht in den Bundestag gewählt worden. Die Wähler hatten am 27. September allerdings auch nicht die Möglichkeit, diese Parteien nicht zu wählen. Der Bundeswahlausschuss hatte beiden Gruppierungen die Zulassung verweigert und damit scharfe Kritik auf sich gezogen. "Die Partei" hat angekündigt, sie werde in dieser Woche Wahlprüfungsbeschwerde erheben.
Es geht um keine Nebensächlichkeit. Die Zulassung zur Wahl ist ein kritischer Punkt für die demokratische Legitimation der staatlichen Gewalt. Nicht zuletzt ist sie - zumal bei einem Wahlrecht mit einer prozentualen Sperrklausel - bedeutsam für die Offenheit des politischen Prozesses. Die aktuell erfolgreichen Parteien sollen jedenfalls unter dem Druck arbeiten, dass neue Konkurrenz auftreten kann.
Politische Parteien, die bisher nicht mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder in einem Landtag vertreten waren, werden nur zugelassen, wenn der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Ausschuss ist ein Kollegialgremium, das sich aus Vertretern der "etablierten" Parteien zusammensetzt und dem der Bundeswahlleiter vorsitzt. Gegen eine ablehnende Zulassungsentscheidung kann nichts unternommen werden, weder beim Ausschuss selbst noch vor Gericht. Paragraph 49 des Bundeswahlgesetzes sperrt allen gerichtlichen Rechtsschutz vor der Wahl und verweist auf das hier nur nachträgliche Wahlprüfungsverfahren. Lediglich gegen die Nichtzulassung einer Landesliste durch den Landeswahlausschuss ist die (verwaltungsinterne) Beschwerde zum Bundeswahlausschuss eröffnet. Auch europäischen Rechtsschutz gibt es nicht: Die Rechtsschutzgarantie in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention erfasst keine wahlrechtlichen Streitigkeiten. ..." Faz 27.10.09