Dienstag, 26. April 2016

Graphit-Reaktor für militärischen Hauptzweck


TSCHERNOBYL auf allen Kanälen in Deutschland - in Putins Reich dagegen nicht. Dessen Vorgänger haben den Tschernobyl-Graphit-Reaktor zur militärischen Plutoniumgewinnung ohne Stahlbetonschutzmantel konstruiert und eingesetzt. Die erzeugte Wärme wurde in zweiter Funktion zur Stromgewinnung genutzt (Bombenreaktor mit angeschlossener Elektroabteilung). Als die Plutoniumgewinnung für den Bombenbau entfiel, weil alle Läger schon mit Bomben gefüllt waren, wurde der Reaktor in der Leistung gesteigert, aber dafür nicht umgerüstet, obwohl das nötig gewesen wäre (zB eine Änderung der Schnellabschaltung). Erst nach dem Unfall geschah das. 
Der Unfall selbst wurde durch einen betriebsfremden Kommissar durch völlig unverantwortliches Handeln gegen die Bestimmungen des Reaktorhandbuchs ausgelöst - die Kommunisten machten, was sie wollten, die Bevölkerung interessierte sie nicht weiter. 
Von dieser Vorgeschichte und diesen Ursachen hört man in den deutschen Medien leider nichts. 

- Sicherheitsventile ohne Strombedarf, deutschsicher: Alle deutschen Kernkraftwerke sind mit autokatalytischen Rekombinatoren ausgestattet, die in Fukushima - wenn sie dort vorhanden gewesen wären - mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Zerstörung der Reaktorgebäude als Folge von Knallgasexplosionen verhindert hätten.
("Rekombinatoren" bzw. "Wasserstoff-Rekombinatoren" sind Geräte, die gasförmigen Wasserstoff katalytisch mit Luft-Sauerstoff zu Wasser umwandeln.) 

- Rhabarber 1986 (der Tschernobyl-Unfall ereignete sich am 26. April 1986): 
“Ich arbeitete an der Asse und im Mai rief mich meine Frau aus Hannover an und sagte, wir hätten schönen Rhabarber im Garten, ob man den essen dürfte? Ich sagte ihr, sie könnte ihn ernten und kochen, essen dürfte ihn aber nur ich. Für sie und die Töchter könnte es schwierig werden, die 0,3 mSv (Millisievert) im Jahr einzuhalten. Ich jedoch, als “beruflich strahlenexponiert, Kategorie B”, hatte einen Grenzwert von 6 mSv, da brauchte ich mir keine Sorgen zu machen. Meine Frau servierte daraufhin den Rhabarber für uns alle.” 
Dipl.-Phys. Dr. Hermann Hinsch, Radioaktivität. Aberglaube und Wissenschaft, 2010, S. 32 
“Schließlich setzen sich im Nuklearbereich Beschäftigte höheren Strahlendosen aus, ohne daß man bei diesen über das normale Maß hinausgehende gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt hätte.” (Ebd.) 
Diese Nuklearmenschen sind offenbar pervers, sie kriegen mehr Strahlen ab als andere, und “Krankenstand und Krebshäufigkeit liegen im allgemeinen unter dem Durchschnitt.” (Ebd.) 
Sollte es an der "Hormesis" liegen? Kleine Dosen Radioaktivität sollen das Immunsystem anregen.

- Überraschung in Hannover 1986: " ... daß kein radioaktives Strontium dabei war. Als man noch Atombomben in der Luft explodieren ließ, hatten wir hier reichlich Strontium. ... Strontium-90 ist wesentlich gefährlicher als Caesium-137. ... aber der Graphitbrand hat eben nur Caesium in die Atmosphäre geschleudert. "
Dipl.-Phys. Dr. Hermann Hinsch, Radioaktivität. Aberglaube und Wissenschaft, 2010, S. 50
















ALFA-Vorsitzender Lucke zu TTIP


"Es fand wieder einmal eine große Demonstration gegen TTIP statt. Gleichzeitig wurde eine Veranstaltung an der Heinrich-Heine-Universität, auf der ich zu TTIP sprechen sollte, aus angeblichen Sicherheitsgründen abgesagt. Einige linke studentische Gruppen hatten an meinem Auftreten Anstoß genommen (hier) und die Universität hat für die Absage offenbar falsche Gründe vorgeschützt (hier). Ein AStA-Vertreter der Uni Duisburg rechtfertigte die Absage in entwaffnender Offenheit mit der Befürchtung, dass meine "rechten Thesen noch gesellschaftsfähiger werden". Auf gut Deutsch: Er fürchtete, dass ich die Leute vielleicht überzeugt hätte.

Das ist gefährlich! Da sorgt man in linken Kreisen (die übrigens in Sachen TTIP die Meinung der "rechten" AfD teilt) wohl lieber dafür, dass die Diskussion abgesagt wird. Wo kämen wir hin, wenn die Anti-TTIP-Stimmung von einem hergelaufenen Europaabgeordneten in Frage gestellt werden könnte?

Joachim Starbatty und ich würden gerne zur Aufklärung beitragen. In dieser email werde ich zunächst nur auf drei Hauptkritikpunkte eingehen. Da nicht jeder eine lange Mail lesen möchte, tue ich das im Text dieser Mail nur sehr knapp, begründe es aber für die interessierten Leser ausführlich und mit genauem Textverweis im Anhang. Herr Starbatty wird Ihnen überdies demnächst ein thematisch breiteres Argumentationspapier zusenden, damit Sie Wähler und an ALFA Interessierte angemessen informieren und überzeugen können. Sollten Sie zu diesen Themen dann weitere Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie uns an ttip@alfa-bund.deschreiben. Wenn wir nicht in Zuschriften ertrinken, werden wir uns bemühen, Ihnen dann jeweils eine sorgfältige Antwort zukommen zu lassen.

Die Hauptkritikpunkte sind folgende:

1. Durch TTIP werden europäische Verbraucherschutzstandards oder Umweltstandards o. ä. unterlaufen.

Diese Aussage ist nach jetzigem Kenntnisstand eindeutig falsch. Vielmehr sind sich beide Verhandlungspartner einig, dass sowohl die USA als auch die EU bzw. ihre Mitgliedsstaaten auch künftig das Recht haben sollen, ihre eigenen Gesetze und Verordnungen zu erlassen, um Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, die Umwelt und die kulturelle Vielfalt zu schützen. Dies wird ausdrücklich im Vertragstext festgehalten werden.

2. Durch TTIP können mexikanische oder chinesische Billigprodukte zollfrei nach Europa importiert werden und gefährden hiesige Arbeitsplätze.

Diese Aussage ist sicher falsch. TTIP gilt nur für Produkte, die in den USA oder in der EU hergestellt werden. Außerdem gibt es in manchen Ländern der EU viel niedrigere Löhne als in den USA.

3. Durch TTIP können amerikanische Unternehmen vor Schiedsgerichten klagen und mit milliardenschweren Schadenersatzzahlungen gegen Gesetze vorgehen, die dem Allgemeinwohl dienen sollen.

Richtig ist, dass unter sehr speziellen Umständen amerikanische Unternehmen vor Schiedsgerichten Schadenersatz verlangen können. Sie können aber gerade nicht gegen Gesetze vorgehen, die dem Allgemeinwohl dienen. Klagen sind nur erlaubt gegen Gesetze, die einseitig diskriminierend sind oder sich am Eigentum des Investors vergreifen.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde,

dies sind kurze und zwangsläufig auch vereinfachende Antworten auf häufig gehörte Kritikpunkte an TTIP. Vielleicht reicht es Ihnen als grobe Orientierung. Wenn Sie es aber genauer wissen wollen, lesen Sie bitte den Anhang. In jedem Fall gilt: Glauben Sie bitte nicht einfach das, was in der Zeitung steht. Joachim Starbatty  und ich schütteln nur immer den Kopf, wenn wir lesen, wie viel Unkenntnis und Desinformation da dabei ist. Dem wollen wir mit dieser Mail und mit Herrn Starbattys kommendem Argumentationspapier entgegenwirken.